Krankenpflegeschule

 

Der KfPP Haina ist eine staatlich anerkannte Krankenpflegeschule angeschlossen, welche 1965 vom LWV Hessen eingerichtet wurde.
Wir konnten in den vergangenen Jahrzehnten mehr als 450 Krankenpflegeschülerinnen und -schüler zu Krankenschwestern bzw. Krankenpflegern ausbilden.
“Seit dem 01.10.2004 werden die Krankenpflegeschulen der KfPP Haina, der KfPP Marburg und der KfPP Gießen als
Verbundkrankenpflegeschule der Zentren für Soziale Psychiatrie Mittlere Lahn und Haina, mit gemeinsamer Schulleitung betrieben.
Insgesamt stehen 99 Ausbildungsplätze, aufgeteilt in drei Kursen mit je 33 Ausbildungsplätzen zur Verfügung.
Die theoretische Ausbildung findet zentral in den Räumen der Krankenpflegeschule in Marurg statt.
Die praktische Ausbildung findet in den jeweiligen Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie sowie anderen Kliniken und Krankenhäusern in der Umgebung statt.
Die Krankenpflegekurse beginnen jährlich am 01.Oktober.“

Bitte vermerken Sie im Falle einer Bewerbung für welchen Standort Sie sich bewerben
(Haina und/oder Marburg und/oder Gießen)

Voraussetzungen

Ausbildungsvergütung

Ausbildungsziele

Theorie

Praxis

Prüfungen

 

Kontakt

 

 







 

Voraussetzungen zur Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger entsprechend § 5 Krankenpflegegesetz (KrPflG.)
vom 21. Juli 2003

 

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung des Berufs sind:

 

 dass die Bewerberin oder der Bewerber in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung  
     geeignet ist

 der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung

     oder

 der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit

     a. einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen
         Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren

     oder

     b. einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer
    
     oder

     c. einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von
         mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.

     vorliegt

 

 

Ausbildungsvergütung

 

Die Ausbildung dauert 3 Jahre (Vollzeit)

Die tariflich geregelte Ausbildungsvergütung beträgt

 

 

im ersten Ausbildungsjahr ca. 714,69 Euro

 

 

im zweiten Ausbildungsjahr ca. 773,03 Euro

 

 

im dritten Ausbildungsjahr ca. 867,01 Euro

 

(obige Angaben sind ohne Gewähr und
werden entsprechend des jeweils gültigen Tarifvertrages angepasst !)

 

 

Ausbildungsziele

§ 3 Krankenpflegegesetz – KrPflG

(Abs.1) Die Ausbildung soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermitteln.

Die Pflege im Sinne von Satz 1 ist dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden Menschen auszurichten.
Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen (Ausbildungsziel).

(Abs.2) Die Ausbildung für die Pflege nach Abs. 1 soll insbesondere dazu befähigen,

1. die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:

a) Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege,
b) Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
c) Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen in der 
   individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit,
d) Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes,

2. die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:

a) eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen,
b) Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,
c) Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen,

3. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und dabei multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen zu entwickeln.

 

 

 

Theoretischer Unterricht in der Ausbildung

 

 

Der theoretische und praktische Unterricht umfasst folgende Themenbereiche:
 

  • Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten
  • Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten
  • Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen fachkundig gewährleisten
  • Bei der Entwicklung und Umsetzung von Rehabilitationskonzepten mitwirken und diese in das Pflegehandeln integrieren
  • Pflegehandeln personenbezogen ausrichten
  • Pflegehandeln an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten
  • Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbestimmungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten
  • Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
  • Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes einleiten
  • Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen
  • Auf die Entwicklung des Pflegeberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen
  • In Gruppen und Teams zusammenarbeiten

 

Die Wissensgrundlagen umfassen

 

Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften

950 Stunden

 

Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin

500 Stunden

 

Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften

300 Stunden

 

Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft

150 Stunden

 

Zur freien Verteilung

200 Stunden

 

 

Gesamte Unterrichtsstunden

2100 Stunden

 

Praktischer Unterricht / klinische Ausbildung

 

Praktische Ausbildung ist gesetzlich geregelt und beinhaltet:

 

 I. Allgemeiner Bereichin allgemeiner Medizin und medizinischen Fachgebieten einschl. Pflege alter Menschen und Alterskrankheiten (=mind. 900 Stunden)

1. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen Gebieten in den Fächern Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege sowie in mindestens zwei dieser Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten
(mind. 800 Stunden)
2. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten (mind.500 Stunden)..

 

 II. Differenzierungsbereich

1. Gesundheits- und Krankenpflege in Stationäre Pflege in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie (mind. 700 Stunden).

 

 III. Zur Verteilung auf die Bereiche I. und II. 500 Stunden

 

Insgesamt beinhaltet die Ausbildung mindestens 2500 praktische Ausbildungsstunden (hiervon ab dem vierten Ausbildungssemester mind. 80, höchstens 120 Ausbildungsstunden im Nachtdienst unter Aufsicht).

 

Prüfungen / Leistungsnachweise

 

Normalerweise sind während der Ausbildung Zwischenprüfungen nicht zwingend vorgesehen, jedoch wird seitens der Schulleitung i.d.R. eine Zwischenprüfung im 3./4. Ausbildungs- semester durchgeführt.

 

Schriftliche Leistungsnachweise erfolgen regelmäßig in verschiedenen Formen (i.d.R. Facharbeiten) in verschiedenen Themenbereichen. Praktische Leistungsnachweise werden in Form von Beurteilungen durch Praxisanleiter / Stationsleitungen nach jedem Stationseinsatz erstellt.

 

Abschlussprüfung (=Staatsexamen)

 

Entsprechend des Krankenpflegegesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege erfolgt bei regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung eine Zulassung zur Prüfung durch das zuständige Regierungspräsidium. 

Die Prüfung erstreckt sich auf einen schriftlichen Teil (drei Facharbeiten a’ 120 Minuten), einen praktischen Teil (max. 6 Stunden) und einen mündlichen Teil (drei Einzelprüfungen)

 

 

Kontakt

 

 

Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie

Landgraf-Philipp-Platz

- Krankenpflegeschule -

35114 Haina (Kloster)

 

 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter nachfolgenden Tel. Nr. zur Verfügung:

Herr Manfred Dingeldein (Schulleiter)

06421 / 404 299

Herr Marco Dingeldein (Stellv. Schulleiter)

06421 / 404 391

Frau Kailer (Lehrerin f. Pflegeberufe)

06421 / 404 255

Herr Koch (Lehrer f. Pflegeberufe)

06421 / 404 788

Frau Krombach (Sekretariat -800-1200Uhr)

06421 / 404 255

 

Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie ist ein
Betriebszweig des Zentrums für Soziale Psychiatrie Haina