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Psychiatrischer Maßregelvollzug in Hessen Die Klinik für forensische Psychiatrie Haina wurde am 01.07.1977 gegründet. Sie ist für die Behandlung der erwachsenen psychisch gestörten Rechtsbrecher (§ 63 StGB) des Bundeslandes Hessen zuständig, des weiteren für die vorläufige Unterbringung nach § 126a StPO. Ferner wird die Begutachtung gemäß § 81 StPO vorgenommen.
Die Klinik hat zwei Standorte: Haina (Kloster) als Hauptstandort und die Außenstelle in Gießen. | |||||
04.12.2009 | Zugriffe | ||||
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